Der »Beschluss Nr. 445/2014/EU« – So läuft der Bewerbungsprozess ab

Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die Kulturhauptstadt 2024 gliedert sich in zwei Phasen: die Vorauswahl und die Endauswahl. Die erste Bewerbung muss spätestens am 31. Dezember 2018 beim Bundeskanzleramt eingelangt sein.

Das gesamte Verfahren und die Inhalte sind klar geregelt: In der ersten Phase, der Vorauswahl-Phase, erfolgt die Bewerbung in Form der Beantwortung eines umfangreichen Fragebogens (»Antragsformular«), der »klar, knapp und präzise« zu beantworten ist. »Die Jury hat jede Bewerberstadt auf Grundlage ihrer Bewerbung und der Anhörung in Bezug auf die Ziele der Aktion Kulturhauptstadt Europas sowie die spezifizierten Kriterien zu beurteilen«, heißt es in einem Leitfaden des Bundeskanzleramts. Darzustellen sind hier die Gründe für die Bewerbung, das Gesamtkulturprofil der Stadt, ein grundsätzliches Programmkonzept für 2024 (in dieser ersten Phase jedoch noch ohne konkrete, einzelne Programmpunkte oder Umsetzungs-Vorschläge) und die beabsichtigte Einbeziehung des Umlandes – sprich der Region.

Im Februar 2019 wird dann eine Jury aus allen Bewerbungen jene österreichischen Städte auswählen, die auf die »Auswahlliste«, auch »short-list« genannt, kommen und damit eingeladen werden, ihre Konzepte zu konkretisieren und zu präzisieren. Aus diesen endgültigen Einreichungen wählt die Jury im Dezember 2019 jene österreichische Stadt aus, die Kulturhauptstadt Europas 2024 wird. In dieser zweiten Einreichphase sind weit mehr Details erforderlich, insbesondere über das Programm, die europäische Dimension und die Finanzierung, als in der Erstbewerbung. 

Die Bewertungskriterien

Die Kriterien für die Bewertung der Bewerbungen sind in sechs Kategorien unterteilt, wobei alle sechs Kategorien gleich bedeutend sind: Beitrag zur Langzeitstrategie, europäische Dimension, kulturelle und künstlerische Inhalte, Umsetzungsfähigkeit, Erreichung und Einbindung der Gesellschaft sowie Verwaltung. Diese Entscheidungskriterien spiegeln die Ziele wider, die die EU – und damit die Bewerberstädte – mit dem Konzept »Kulturhauptstadt Europas« verfolgen, und überprüfen, inwieweit die ­organisatorischen, strukturellen und auch finanziellen Voraussetzungen für die große Aufgabe vorhanden sind. 

Der EU-Beschluss hält eindeutig fest, dass die Konzeption für die Kulturhauptstadt Europas »Teil einer langfristigen, kulturpolitischen Strategie sein sollte, die in der Lage ist, einen nachhaltigen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Nutzen zu generieren«. Kulturhauptstädte Europas sollen in ihrer Planungsphase sicherstellen, dass entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um dieses Ziel zu erreichen. Wörtlich heißt es: »Jede Bewerbung hat auf einem Kunst- und Kulturprogramm mit einer starken europäischen Dimension zu beruhen.« Dieses Programm ist eigens für das Hauptstadt-Jahr zu konzipieren; das ist jener Teil des Gesamtkonzeptes, der direkt und konkret das Jahr 2024 betrifft. 

Gemessen wird das – und das macht die Bewerbung auch so bedeutend, weit über das eine Jahr hinaus – an der langfristigen Kultur-Strategie der Stadt, an der Einbettung der Kultur-Aktivitäten in das »tägliche Leben« (auch in Hinsicht auf Aspekte wie soziale Inklusion, Bildung, Mobilität, etc.) und daran, welche nachhaltigen Wirkungen die »Kulturhauptstadt Europas« auf das kulturelle Leben der Stadt haben wird. 

Jede Auszeichnung als Kulturhauptstadt – und jede Bewerbung darum – ist also als Aufforderung und Gelegenheit zu sehen, die Kultur der Stadt und damit ihrer Region ganz grundsätzlich zu analysieren, weiterzudenken, zu vermitteln und umzusetzen. Und dieses Vorhaben wollen wir gemeinsam in Angriff nehmen. 

19. März 2018


Autor

Michael Duscher
Operativer Geschäftsführer Büro St. Pölten 2024


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Dieser Artikel ist im KulturJOURNAL#1 (Ausgabe März/April 2018) erschienen.

KulturJOURNAL#1

 

 

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